Nach Sturm und Borkenkäfer
Wiederbewaldung von Kahlflächen und Lücken im Wald
Viele Waldbesitzer in den Landkreisen Regen und Freyung Grafenau stehen nach vorangegangenen Schadholzanfällen jetzt vor der Frage, wie mit den kahlen oder lückigen Waldbeständen umgehen.
In den letzten Jahren wurden die Wälder in unserem Raum durch Stürme und durch Borkenkäfer in Folge von Trockenheit und Wärme schwer gebeutelt. Durch die Schadholzanfälle entstanden zum Teil größere Lücken und Kahlflächen im Wald.
Ein Blick auf den schneefreien Waldboden (z. B. im zeitigen Frühjahr) zeigt nun, ob sich ausreichend Naturverjüngung aus jungen Waldbäumen von selbst oder aber auch Konkurrenzvegetation, wie Gras oder Brombeere entwickelt haben. In Abhängigkeit der Schadensgröße können Kahlflächen, Fehlstellen oder Verunkrautungen drohen. Bei gemischten und strukturreichen Ausgangsbestockungen kann aber durchaus auch ausreichend Naturverjüngung vorhanden sein.
Wie mit den Lücken und Kahlflächen im Wald umgehen?
Früher war ein flächiges Bepflanzen dieser Kulturflächen oft üblich. Ein flächiges, zeitaufwändiges und mühsames Ausgrasen wird in den folgenden Jahren dabei oft notwendig. Bei günstigen Verhältnissen wachsen auf den Kahlflächen und Lücken bereits kleine Baumsämlinge aus Naturverjüngung und ein flächiges Bepflanzen ist dann nicht mehr sinnvoll. Im Zuge einer sogenannten Ergänzungspflanzung können bestockungsfreie Fehlstellen bepflanzt werden oder weitere Mischbaumarten ergänzt werden. Der Folgebestand wird baumartenreicher, strukturreicher und gemischter und Ergänzungspflanzungen verlangen weniger Arbeitsaufwand und sind günstiger.
Flächige Bepflanzung, Ergänzungspflanzung oder Naturverjüngung?
Der tatsächliche Zustand von Kahlflächen und Lücken auf Ihren Waldgrundstücken entscheidet, ob Sie flächig bepflanzen sollten, sich für eine Ergänzungspflanzung entscheiden können oder die Wiederbewaldung der Naturverjüngung überlassen können. Sie können sich von Ihrem / Ihrer Revierförster/in der Bayerischen Forstverwaltung vor Ort in Ihrem Wald beraten lassen, welche Alternative für Sie zutrifft. Pflanzungen von klimatoleranteren Tannen- und Laubmischbeständen werden finanziell gefördert. Das Bayerische Waldgesetz verpflichtet die Waldeigentümer, bestockungsfreie Flächen innerhalb von spätestens fünf Jahren wieder in Bestockung zu bringen.
Ergänzungspflanzung
Ergänzungspflanzungen als Mischbestand mit Laubbaumarten (mehr als 50 % der zur Pflanzung vorgesehenen Fläche) und Nadelholzbaumarten sind in der Regel ab einer Menge von 300 Stück oder mehr förderfähig, um die Mindestfördersumme von 250 € zu überschreiten. Dies entspricht 12 handelsüblichen Bündeln mit je 25 Stück pro Bündel. Bei den gängigen Pflanzabständen können damit je nach Baumarten zwischen rund 500 qm und 1.200 qm bepflanzt werden.
Höhere Förderung für Ergänzungspflanzung mit Tanne oder Laubbaumarten
Die Verwendung von Ballenpflanzen (Topfpflanzen), von Markierungsstäben oder Wuchshüllen kann forstfachlich geboten sein, kann den Erfolg beim Anwachsen erhöhen und kann den Arbeitsaufwand bei der Kulturpflege sehr senken. Ballenpflanzen, Markierungsstäbe oder Wuchshüllen werden bei forstfachlicher Notwendigkeit gesondert gefördert. Ergänzungspflanzungen ausschließlich mit Tanne oder Laubbaumarten werden etwas höher gefördert. Förderfähigkeit ist bereits ab ca. 10 handelsüblichen Bündeln mit je 25 Stück pro Forstpflanzen-Bündel gegeben. Bei den gängigen Pflanzabständen können damit zwischen rund 400 qm (nur Laubholz) und 1.000 qm (nur Tanne) bepflanzt werden.
Förderbedingungen
Förderungsfähig sind Laub- (100 %) oder Mischbestände (mindestens 50 %, besser 60 % der bepflanzten Fläche sind Laubholz und / oder Tanne, beim Nadelholz darf der Fichtenanteil höchstens 20 % betragen). Die Bindefrist beträgt 5 Jahre. In diesem Zeitraum muss die Pflanzung von Ihnen durch Schutz, Pflege und Nachbesserung gesichert werden. Sie dürfen mit der Pflanzung erst nach Bewilligung beginnen, d. h. Sie stellen nach einer Beratung durch Ihren Förster einen Förderantrag. Sie planen zusammen mit Ihrem Förster die Baumarten und den Pflanzverband und legen zusammen die Flächen fest, die bepflanzt werden. Die Fördersumme errechnet sich als Zuschuss pro Forstpflanze (1,10 € bei Laubbeständen und 0,85 € bei Mischbeständen zzgl. gegebenenfalls mögliche Förderzuschläge). Die genaue Fördersumme kann Ihnen Ihr Förster bei der Beratung errechnen.
Überschreitet bei einer natürlich verjüngten Fläche der Laub- oder Tannenanteil 30 % der Fläche, können Sie auch hierfür eine Förderung von 1.000 € pro ha beantragen.
Stabile Waldränder nicht vergessen
Sollte Ihre Waldfläche an eine Wiese oder ein Feld grenzen, können Sie sich auch die Anlage eines Waldrandes, z. B. in einer Tiefe von 7 m fördern lassen. Stabile Waldränder sind eine der besten künftigen Sturmversicherungen.
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