Rückblick niederbayerische Online-Infoveranstaltung
Weidetiere vor dem Wolf schützen
© Rudolf Vornehm
Aufgrund des strengen Schutzstatus steigt die Wolfspopulation in Deutschland bzw. Bayern immer weiter an. Der präventive Schutz der Weidetiere ist für alle Tierhalterinnen und Tierhalter in Wolfsgebieten wichtig, um Schäden zu vermeiden.
Daher hatte die Regierung von Niederbayern eine überregionale Veranstaltung organisiert, um über das Verhalten des Wolfes, wirkungsvolle Zaunbaumaßnahmen und die finanzielle Förderung von Investitionen zu informieren. 75 Interessierte waren online dabei.
Biologie des Wolfes
Dr. Kathrin Kunz von der höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Niederbayern berichtete über Merkmale, Nahrung, Fortpflanzung, Territorialverhalten, Jagdverhalten und Verbreitung des Wolfes. Der Wolf ist ein so genannter Hetzjäger, der seine Beute - meist junge, alte oder schwache Tiere - mit einem gezielten Tötungsbiss in die Kehle erlegt.
Vorgehen im Schadensfall
Für das Wolfs-Monitoring ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) mit dem Netzwerk große Beutegreifer für die Dokumentation und Bewertung von möglichen Wildtierrissen zuständig. Im Schadensfall empfahl Dr. Karin Kunz, die Tierkörper zu fotografieren (insbesondere die Halsregion), die Kadaver am Fundort zu belassen und das LfU unter fachstelle-gb@lfu.bayern.de oder unter der Telefonnummer 09281-1800-4640 zu verständigen.
Bei Nachweis von Schäden durch Wolf oder auch Luchs oder Bär können Ausgleichszahlungen erfolgen. In Gebieten mit standorttreuen Wölfen („Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs“) sind Nutztierhalter jedoch aufgefordert, innerhalb eines Übergangsjahres angemessene und zumutbare Grundschutz-Maßnahmen vorzunehmen. Nach dieser Übergangsfrist können nur noch Ausgleichszahlungen geleistet werden, wenn der Grundschutz vorhanden ist.
Weidezaunlösungen für die Wolfsabwehr
Wie ein Weidezaum beschaffen sein muss, um Wölfe wirksam abzuhalten, berichtete Giulia Kriegel von der Landesanstalt für Landwirtschaft. „Der Wolf ist bequem, er nutzt vorhandene Schwachstellen und versucht meist zuerst, sich unter Zäunen durchzugraben“, erklärte die Referentin. Als Grundschutz kommen daher beispielsweise mindestens 90 cm hohe, stromführende Zäune mit mindestens 4 Litzen (maximaler Bodenabstand 20 cm) in Frage. Auch nicht elektrifizierte Festzäune (Knotengeflecht), die gegen Untergraben oder Überklettern gesichert sind, erfüllen die Voraussetzungen. Alternativ sind auch zwei Herdenschutzhunde oder ein Nachtpferch mit tagsüber Behirtung mit einem Hütehund möglich.
Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein. Insbesondere Bachläufe oder Gräben, feste, nicht bestromte Weidetore oder auch Rohrdurchlässe bieten leichte Eintrittspforten für den Wolf. Giulia Kriegel stellte Speziallösungen für diese Bereiche vor. Bei nicht elektrifizierten Maschendrahtzäunen zeigte sie Möglichkeiten zum Untergrab- und Übersprungschutz auf. „Durch all diese Maßnahmen können die Übergriffe durch Wolf und Co. minimiert werden, aber einen hundertprozentigen Schutz kann es aber nicht geben,“ so ihr Fazit.
Förderprogramm "Investition Herdenschutz Wolf"
Der Freistaat Bayern unterstützt mit seinem Förderprogramm „Investition Herdenschutz Wolf“ Tierhalter, die vorbeugend Maßnahmen zur Wolfsabwehr ergreifen wollen. Franz Kollmer vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regen zeigte die verschiedenen Förderkulissen auf. Alle Weidetierhalter können eine Förderung von Elektronetzen, elektrifizierten Festzäunen, Überkletter- und Untergrabschutz als Aufrüstung für bestehende Maschendraht- oder Knotengeflechtzäune, Mobilställe für Schafe und Ziegen, die Anschaffung von Herdenschutzhunden und die Sicherung bestehender Festzäune beantragen, wenn die Weideflächen in der entsprechenden Förderkulisse liegen.
„Warten Sie den Bewilligungsbescheid ab, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen“ gab Franz Kollmer den Teilnehmenden mit auf den Weg, „denn sonst ist die Förderung hinfällig.“
Hinweise zum Förderprogramm
Eine Antragstellung für das Förderprogramm "Investition Herdenschutz Wolf" ist von Januar bis Oktober möglich. Wenn die Maßnahme abgeschlossen und umgesetzt ist, kann ein Zahlungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) am AELF eingereicht werden. Im Frühjahr und Herbst ist je ein Auszahlungstermin vorgesehen.
Förderprogramm "Investition Herdenschutz Wolf" - Staatsministerium